Sozial- und Ethikkodex

M+M Werbeartikel GmbH übernimmt bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen eine zunehmend grössere ökologische und soziale Verantwortung.

Im Zentrum steht einerseits die Nachhaltigkeit im schonenden Umgang mit den Ressourcen und der Umwelt. Andererseits erfordert die zunehmende Verlagerung der Beschaffungsmärkte in Kulturkreise mit anderen Wertvorstellungen und Rahmenbedingungen, dass international geltende Regelungen zum Schutze der Angestellten eingehalten werden.
M+M Werbeartikel GmbH hat deshalb einen Sozial- und Ethikkodex erarbeitet, der die Lieferanten und deren Unterlieferanten zur Einhaltung von Minimalstandards verpflichten soll.

Menschenrechte

Wir gehen nur Vertragsverhältnisse mit Firmen ein, deren betriebliches Wirken keinen in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (UNO, 1948) enthaltenen Artikel verletzt.

Kinderarbeit

Wir akzeptieren keine Beschäftigung von Kindern, die eine Arbeit verrichten, die in irgendeiner Weise mit unseren Produkten im Zusammenhang stehen und die das in der nationalen Gesetzgebung erlassene Mindestalter nicht erreicht haben. Kindern ist die Verrichtung gefährlicher Arbeiten verboten. Minderjährigen Arbeitnehmern ist der Zugang zu legitimen Ausbildungs- und Übergangsprogrammen zu ermöglichen.

Diskriminierung

Die Diskriminierung von Personen bei Anstellung, Entlöhnung, Zugang zu Zusatzleistungen und Bildungsmöglichkeiten, Beförderungen, Bestrafung, Kündigung oder Pensionierung aufgrund deren geschlechtlicher, religiöser, ethnischer, nationaler Zugehörigkeit, des Zivilstands, der politischen Gesinnung, der sexuellen Orientierung akzeptieren wir nicht.

Löhne und Leistungen

Wir arbeiten nur mit Firmen, die den Angestellten den landesüblichen Minimallohn zahlen, Überzeitzuschläge vergüten, die für die Region geltenden Unterstützungs-beiträge leisten und den gesetzlichen Sozialleistungen wie Urlaub, Feiertage, Mutterschaftsleitungen, Krankheitsurlaub nachkommen. Den Angestellten ist periodisch eine Lohnabrechnung zu erstellen und auszuhändigen.

Umwelt

Wir haben eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft wie auch eine Verantwortung gegenüber der Umwelt, die wir beeinflussen und sind dran interessiert mit Firmen zu arbeiten, die unsere Philosophie teilen.

Antikorruption

Wir arbeiten nur mit Firmen, die jegliche Art von Korruption und andere Begünstigungen zum Erhalt von Aufträgen unterbinden.

Gefängnis-, Zwangs- und Sklavenarbeit

Wir lehnen jegliche Zusammenarbeit mit Firmen ab, die Menschen unter Zwangs-, Gefängnis-, Sklavenarbeit oder in Schuldknechtschaft beschäftigen.

Recht und Freiheit auf Gründung von Interessenverbänden

Wir fordern das Rechte der Angestellten auf die Gründung von Interessensverbänden. Das Recht sich zu organisieren und die Arbeitsbedingungen verhandeln zu können. In Produktionsländer ohne gesetzlich verankerte Vereinigungsfreiheit sind den Angestellten «vergleichbare Möglichkeiten» einer Arbeitnehmervertretung zu gewähren. Weiter haben die Angestellten das Recht auf einen Beitritt zu einer Gewerkschaft zu verzichten.

Bestrafung – Missbrauch – Belästigung

Wir verlangen, dass alle Angestellten mit Würde und Respekt behandelt werden. Jegliche Arten von physischem, psychischem, sexuellem oder verbalem Missbrauch oder Belästigung, von physischer oder mentaler Nötigung sowie von körperlicher Bestrafung sind verboten.

Gesundheit und Sicherheit

Wir fordern, dass sämtliche Einrichtungen, in denen unsere Produkte hergestellt werden, Sicherheit bieten und ein gesundheitlich ungefährdetes Arbeitsumfeld gewährleisten. Darunter verstehen wir den Zugang zu sauberem Trinkwasser, Vorhandensein sanitärer Einrichtungen, Unfallverhütung, Arbeitnehmerschulung und das Vorhandensein von erfahrenem Sicherheitspersonal. Wird eine Unterkunft angeboten, muss auch diese sauber und sicher sein.

Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit, die Ruhezeiten und Pausen der Angestellten haben grundsätzlich der nationalen Gesetzgebung zu entsprechen. Maximal darf diese 48 reguläre Arbeitsstunden und 12 Überstunden umfassen. Pro sieben Tage ist den Angestellten mindestens ein Ruhetag zu gewähren.